Soll ein Grundstück aus öffentlicher Hand veräußert werden, haben Kommunen, die Stadt oder das Land die Möglichkeit zwischen drei unterschiedlichen Vergabeverfahren zu wählen.
Direktvergabe
Bei der Direktvergabe wird das Grundstück zu einem Festpreis (Verkehrswert) direkt an einen Interessenten verkauft und wird in der Regel nur dann angewendet, wenn die Konzeptvergabe oder eine Veräußerung zum Höchstpreis keine Erfolgsaussichten haben.
Bieterverfahren
Im Bieterverfahren wird mit der Bekanntmachung oder einer öffentlichen Ausschreibung (abhängig von den rechtlichen Rahmenbedingen, es muss geprüft werden, ob das nationale oder das europäische Vergaberecht greift) ein Kaufpreis genannt, der den Mindestpreis für das Grundstück darstellt. Daraufhin geben Interessenten ihre Preisangebote ab und das Grundstück wird an den Höchstbietenden verkauft. Im Kaufvertrag können Bedingungen zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität festgelegt werden.
Konzeptvergabe
Hier steht die Qualität des zu einreichenden Konzepts im Vordergrund der Vergabeentscheidung. Wie im Bieterverfahren zuvor wird die Veräußerung des Grundstückes entweder bekannt gemacht oder es gibt eine öffentliche Ausschreibung. Die Konzeptvergabe unterscheidet sich in zwei Varianten:
Es kann zum einen ein Festpreis (≥ Verkehrswert) festgelegt werden, woraufhin in der Bewertung die Qualität des Konzeptes 100% gewichtet sind. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn „zivilgesellschaftliche oder soziale Akteure eine Chance zur Baulandentwicklung erhalten sollen ( Architektenkammer Hessen, Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität, S.6). “
Bei einem Bestgebotsverfahren wird neben der Qualität des Konzeptes auch der Preis berücksichtigt. Dazu werden mit der Bekanntmachung die Gewichtung von Konzeptqualität und Kaufpreisangebot festgelegt.
Laut der Architektenkammer Hessen wird folgende Gewichtung empfohlen:
Konzept 70 % (min. 50 %)
Kaufpreis 30 % (max. 50 %)
Wer sich genauer zu dem Verfahren der Konzeptvergabe informieren möchte, kann folgende Broschüren zum Thema lesen.
Grundstücksvergabe nach der Qualität von Konzepten
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2017
Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität
Architektenkammer Hessen, August 2017